Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

BIGID MÜHENDİSLİK SANAYİ VE TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ

Die BIGID MÜHENDİSLİK SANAYİ VE TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ (nachfolgend BIGID genannt) erbringt Ingenieur-, Konstruktions-, Beratungs- und Fertigungsleistungen im Bereich Maschinen-, Anlagen- und Produktionstechnik.  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Planung, Konstruktion, Fertigung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme sowie damit verbundene Service- und Beratungsleistungen von BIGID, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen BIGID und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“ genannt) über die Lieferung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie von BIGID ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

2 Vertragsabschluss

2.1 Angebot und Annahme

Die Darstellung der Produkte und Dienstleistungen auf der Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage oder Bestellung durch den Kunden.

2.2 Vertragsschluss

2.2.1 Die Angebote der Firma BIGID sind unverbindlich und freibleibend, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

2.2.2 Bestellungen des Kunden gelten erst dann als angenommen, wenn sie von BIGID schriftlich bestätigt wurden oder wenn BIGID mit der Ausführung der Bestellung begonnen hat.

2.2.3 Ein Vertrag kommt ausschließlich durch eine von BIGID schriftlich oder elektronisch übermittelte Auftragsbestätigung zustande. Mündliche oder telefonische Bestellungen, Angebote sowie deren Bestätigungen, ebenso wie Änderungen dieser Vorgänge, erlangen nur dann Verbindlichkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

2.2.4 BIGID behält sich das Recht vor, ein Angebot oder eine Auftragsbestätigung zu widerrufen oder anzupassen, falls nachweislich Schreib-, Druck- oder Rechenfehler vorliegen, die zu falschen Preis- oder Mengenangaben führen. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert; bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet.

2.3 Gültigkeit von Angeboten

BIGID-Angebote sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern im Angebot keine andere Frist angegeben ist. Nach Ablauf dieser Frist kann BIGID Preise und Bedingungen anpassen.

3 Dienstleistungen

3.1 Leistungsumfang

Die Firma BIGID verpflichtet sich, die in der schriftlichen Auftragsbestätigung oder im Angebot beschriebenen Dienstleistungen zu erbringen. Leistungen, die nicht ausdrücklich in der schriftlichen Auftragsbestätigung oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannt sind, sind nicht Teil des Vertrages und müssen separat vereinbart werden. Planungs-, Beratungs- und Konstruktionsleistungen sind Dienst- oder Werkleistungen. Ein bestimmter technischer oder wirtschaftlicher Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

3.2 Änderungen des Leistungsumfangs

Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung von BIGID. Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Vertrag enthalten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.3 Technische Änderungen

BIGID behält sich vor, technische Änderungen an Konstruktionen oder Komponenten vorzunehmen, sofern diese der Verbesserung, Sicherheit oder Aktualisierung dienen und dem Kunden zumutbar sind. Solche Änderungen berechtigen den Kunden nicht zu Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag.

3.4 Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, BIGID alle erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und termingerecht zur Verfügung zu stellen, um eine ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen zu ermöglichen. Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die durch fehlende oder verspätete Bereitstellung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Verzögert sich die Leistungserbringung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. fehlende Freigaben, verspätete Informationen, unvollständige Pläne), verlängern sich die Liefer- und Ausführungsfristen entsprechend. BIGID ist berechtigt, dadurch entstehende Mehrkosten – insbesondere für Personal-, Reise- und Stillstandskosten – gesondert in Rechnung zu stellen.

3.5 Termine und Fristen

Vereinbarte Termine und Fristen zur Leistungserbringung sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Verzögerungen infolge höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände berechtigen BIGID, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung zu verschieben.

3.6 Abnahme der Dienstleistungen

Die Dienstleistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde diese ohne Beanstandungen genutzt hat oder nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erbringung der Leistung schriftlich Mängel anzeigt. Eine stillschweigende Abnahme liegt auch vor, wenn der Kunde die Leistung ohne schriftliche Beanstandung nutzt.

3.7 Schulungen, Montage und Inbetriebnahme

Sofern im Vertrag Montage-, Schulungs- oder Inbetriebnahmeleistungen enthalten sind, ist der Kunde verpflichtet, alle notwendigen Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen (z. B. Zugang, Stromversorgung, Personal, Sicherheitsvorkehrungen).
Verzögerungen oder zusätzliche Kosten aufgrund fehlender Vorbereitung oder nicht anwesendem Personal gehen zu Lasten des Kunden.

4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Preise

Alle angegebenen Preise verstehen sich in Türkischer Lira (TRY) oder einer anderen schriftlich vereinbarten Währung und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Verpackungs-, Transport-, Versicherungs- sowie Zollkosten sind nicht im Preis enthalten, es sei denn, sie wurden ausdrücklich vereinbart.

4.1.1 Währung und Wechselkurs

Zahlungen sind in der im Vertrag angegebenen Währung zu leisten. Erfolgen Zahlungen in einer anderen Währung, trägt der Kunde sämtliche Wechselkursdifferenzen und Bankgebühren. Maßgeblich ist der von der Türkischen Zentralbank (TCMB) veröffentlichte Verkaufskurs am Tag des Zahlungseingangs.

4.2 Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten für die verschiedenen Auftragsarten folgende Zahlungsbedingungen:

4.2.1 Standardaufträge und Serviceleistungen

Für kleinere Aufträge, Ersatz- und Verschleißteile, Reparaturen oder Serviceleistungen ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

4.2.2 Anlagenprojekte und umfangreiche Aufträge

Für größere Aufträge oder Anlagenprojekte ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. BIGID ist berechtigt, bei Projekten dieser Art folgende Teilzahlungen zu verlangen:

–  20 % Anzahlung nach Auftragsbestätigung

–  20 % Anzahlung nach technischer Planung

–  20 % vor dem 1. Versand

–  20 % vor dem 2. Versand

–  15 % vor dem 3. Versand

–  3 % Zahlung nach Montage

–  2 % Zahlung nach der Inbetriebnahme

4.2.3 Internationale Projekte

Bei internationalen Projekten kann die Zahlung – sofern schriftlich vereinbart – über ein unwiderrufliches, bestätigtes Akkreditiv zugunsten von BIGID erfolgen.
Das Akkreditiv muss Teillieferungen zulassen und mindestens 21 Kalendertage nach dem letzten Versanddatum gültig bleiben.

4.2.4 Skonto

Ein Skonto bei vorzeitiger Zahlung wird nur gewährt, wenn eine schriftliche Zustimmung der Firma BIGID vorliegt.

4.3 Zahlungsverzug

Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist BIGID berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Für Geschäfte innerhalb der Türkei gilt der von der Türkischen Zentralbank (TCMB) veröffentlichte Basiszinssatz; bei internationalen Projekten kann der von der Europäischen Zentralbank (EZB) festgelegte Basiszinssatz angewendet werden. Für in der Türkei abgeschlossene Geschäfte gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß Artikel 1530 des türkischen Handelsgesetzes (TTK). BIGID ist berechtigt, alle weiteren Lieferungen oder Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zurückzuhalten und – nach Setzen einer angemessenen Frist – nach vorheriger schriftlicher Ankündigung vom Vertrag zurückzutreten. Alle Mahn- und Inkassokosten gehen zu Lasten des Kunden.

4.4 Preisänderungen bei Kostensteigerungen

Erhöhen sich nach Vertragsschluss Material-, Energie-, Transport- oder Lohnkosten oder ändert sich der Wechselkurs um mehr als 5 %, ist BIGID berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend anzupassen. BIGID wird dem Kunden die Preisänderung schriftlich mitteilen und begründen.

4.5 Steuern, Gebühren und Zölle

Alle im Zusammenhang mit der Lieferung oder Leistung entstehenden Steuern, Abgaben, Zoll- und Importgebühren trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. BIGID haftet nicht für Verzögerungen bei Zollfreigaben oder Steuerverfahren, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.

4.6 Bankverbindung

Zahlungen sind ausschließlich auf das im Angebot oder in der Rechnung angegebene Geschäftskonto von BIGID zu leisten. Andere Zahlungsarten (z. B. Akkreditiv oder Bankgarantie) bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von BIGID.
Rückerstattungen erfolgen grundsätzlich über dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde ursprünglich verwendet hat. BIGID haftet nicht für Verzögerungen, die durch Banklaufzeiten oder technische Zahlungsprozesse Dritter entstehen.

5 Lieferung, Versand und Lagerung

5.1 Lieferbedingungen

Die Lieferung erfolgt gemäß den Incoterms 2020, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Vereinbarte Lieferfristen bzw. Liefertermine haben zur Voraussetzung, dass der Kunde zu beschaffende Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben rechtzeitig beibringt, Anzahlungen vereinbarungsgemäß leistet und alle sonstigen ihm obliegenden Verpflichtungen rechtzeitig erfüllt. Verzögert sich die Lieferung aufgrund verspäteter Unterlagen, Genehmigungen oder Zahlungen des Kunden, verschieben sich die vereinbarten Fristen entsprechend. In solchen Fällen ist BIGID berechtigt, den Lieferplan in Abstimmung mit dem Kunden neu festzulegen.

5.2 Ersatz- und Verschleißteile

Verschleißteile, wie auch Ersatzteile gehören nur dann zum Lieferumfang, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

5.3 Katalog- und Prospektangaben

Angaben in Katalogen, Prospekten, technischen Unterlagen, Zeichnungen oder auf der Website von BIGID sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Diese Informationen gelten ausschließlich als technische Beschreibung, nicht als zugesicherte Eigenschaft oder Garantie.

5.4 Lieferzeiten

Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart wurden. Bei Verzögerungen infolge höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von BIGID liegen, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

5.5 Selbstbelieferungsvorbehalt

BIGID behält sich vor, bei ausbleibender Selbstbelieferung durch eigene Lieferanten vom Vertrag zurückzutreten. Eine Haftung für verspätete oder ausgebliebene Lieferung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5.6 Versand, Verpackung und Gefahrübergang

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt der Versand auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Erfolgt die Lieferung ab Werk eines von BIGID beauftragten Lieferanten oder Herstellers, gilt dieser Ort als Lieferort im Sinne der Incoterms 2020 (standardmäßig EXW-Lieferwerk). Sobald die Ware dem ersten Frachtführer übergeben wurde, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung auf den Kunden über – auch wenn BIGID den Transport organisiert. Transport- und Verpackungskosten trägt der Kunde, sofern nichts anderes im Angebot vereinbart wurde. Reklamationen wegen Transportschäden sind vom Kunden unmittelbar gegenüber dem Frachtführer geltend zu machen.

5.7 Abnahme

Erfolgt keine förmliche Abnahme, gilt die Lieferung als abgenommen, wenn der Kunde sie nutzt oder nicht innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich Mängel geltend macht. Teillieferungen sind zulässig und gelten jeweils als eigenständige Lieferung.

5.8 Lagerung, Transport und Handhabung

5.8.1 Lagerung

Alle gelieferten Anlagenteile sind in sauberen, trockenen und gut belüfteten Räumen zu lagern. Große Temperaturschwankungen sind zu vermeiden, um Kondenswasserbildung zu verhindern. Ist dies nicht möglich, wird empfohlen, die Verpackungsfolie zu entfernen. Schaltschränke und elektrische Komponenten sind auf ebenen, trockenen und stabilen Flächen zu lagern. Ein Umlegen auf die Seite oder das Auf-den-Kopf-Stellen ist unzulässig. Werden die gelieferten Komponenten unter ungeeigneten Bedingungen (z. B. hoher Luftfeuchtigkeit, starken Temperaturschwankungen) gelagert, übernimmt BIGID hierfür keine Haftung.

5.8.2 Transport und Abladen

Für das Abladen sind geeignete Hebezeuge zu verwenden. Die Komponenten dürfen ausschließlich an den dafür vorgesehenen Anschlagpunkten angehoben werden. Beim Abladen und Auspacken ist sicherzustellen, dass kein Wasser oder Schmutz in Schaltschränke oder andere empfindliche Anlagenteile eindringt.

  • Kennzeichnung und Lagerverwaltung

Die Lagerflächen sind gemäß der Kolliliste eindeutig zu kennzeichnen. Der Kunde ist verpflichtet, eine transportgerechte Lagerung und Handhabung sicherzustellen, um Beschädigungen oder Funktionsbeeinträchtigungen zu vermeiden.

6 Gewährleistung und Haftung

6.1 Gewährleistung

6.1.1 BIGID gewährleistet, dass die gelieferten Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von wesentlichen Mängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferdatum, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
6.1.2 Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich gemeldet werden. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Hinweis: Die Frist von 7 Tagen gilt ausschließlich für offensichtliche (äußerlich erkennbare) Mängel, wie zum Beispiel Verpackungsschäden, sichtbare Beschädigungen von Bauteilen oder fehlende Lieferbestandteile. Für die allgemeine Prüfung der Ware und verdeckte Mängel gilt die in Punkt 5.7 festgelegte Frist von 14 Tagen.
6.1.3 Bei berechtigten Mängelrügen hat BIGID das Recht, nach eigener Wahl die Mängel zu beseitigen oder Ersatzlieferungen zu erbringen.

6.1.4 Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Wartungsarbeiten an den Maschinen und Anlagen durchzuführen. Dazu gehören insbesondere die Kontrolle, Schmierung und Nachfettung von beweglichen Teilen und Komponenten sowie die Überprüfung und gegebenenfalls Instandsetzung von Dichtungen. Ein Verstoß gegen diese Wartungspflichten kann die Lebensdauer und Funktionsfähigkeit der Maschinen und Anlagen beeinträchtigen, ohne dass daraus Mängelansprüche gegenüber uns abgeleitet werden können. Für Schäden, die durch unsachgemäße Montage, Inbetriebnahme oder Bedienung der gelieferten Anlagen entstehen, übernimmt BIGID keine Haftung. Der Kunde ist verpflichtet, die geltenden Sicherheits- und Betriebsanweisungen einzuhalten.

6.1.5 Der Kunde hat BIGID eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einzuräumen. BIGID ist berechtigt, den Mangel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von BIGID über. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz wegen mittelbarer oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

6.2 Haftungsbeschränkung

6.2.1 BIGID haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6.2.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet BIGID nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6.2.3 BIGID haftet nicht für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden oder Folgeschäden, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

6.2.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.2.5 BIGID haftet nicht für Produktionsausfälle, Nutzungsausfälle, entgangenen Gewinn oder sonstige indirekte Schäden, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Für gebrauchte Maschinen, Ersatzteile oder Komponenten wird eine Gewährleistung nur übernommen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

6.3 Verjährung von Mängelansprüchen

Mängelansprüche des Kunden verjähren nach zwölf (12) Monaten ab Lieferdatum, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen eine längere Frist vorsehen.
Für Ersatzteile gilt die Verjährungsfrist ab dem jeweiligen Lieferdatum.

7 Höhere Gewalt

Ereignisse wie Krieg, Naturkatastrophen, Streiks, Lieferengpässe, Energieausfälle oder staatliche Maßnahmen, die außerhalb der Kontrolle von BIGID liegen, entbinden BIGID für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von der Liefer- oder Leistungspflicht. Bereits erhaltene Anzahlungen werden in solchen Fällen nicht zurückerstattet, sofern bereits Aufwendungen oder Materialkosten entstanden sind. BIGID wird den Kunden unverzüglich über das Eintreten und die voraussichtliche Dauer solcher Ereignisse informieren.

8 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag resultierenden Forderungen Eigentum von BIGID. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, selbst wenn BIGID sich nicht ausdrücklich auf den Eigentumsvorbehalt beruft. Das Eigentum geht erst über, wenn sämtliche Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vollständig beglichen sind („verlängerter Eigentumsvorbehalt“). Eine Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware vor vollständiger Zahlung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von BIGID.

9 Rücktritt, Nichtabnahme und Verfall von Anzahlungen oder Vorauszahlungen

9.1 Rücktritt oder Nichtabnahme durch den Kunden

Leistet der Kunde eine Anzahlung oder eine vollständige Vorauszahlung und tritt anschließend ohne rechtlichen Grund vom Vertrag zurück oder nimmt die bestellte Ware bzw. Dienstleistung nicht innerhalb der vereinbarten Frist ab, ist BIGID berechtigt, die geleistete Zahlung ganz oder teilweise einzubehalten.

9.2 Vertragsstrafe und Schadensersatz

BIGID kann in diesem Fall eine pauschale Entschädigung in Höhe von 20 % des Auftragswertes, mindestens jedoch die geleistete Anzahlung, als Vertragsstrafe verrechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. BIGID ist berechtigt, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.

9.3 Lagerung, Fristen und Weiterveräußerung

Erfolgt keine Abholung oder Annahme der Ware innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung der Lieferbereitschaft, ist BIGID berechtigt, Lagerkosten in Höhe von 1 % des Warenwertes pro Woche zu berechnen. Nach Ablauf von 90 Tagen darf BIGID die Ware anderweitig veräußern. Eine Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen ist in diesem Fall ausgeschlossen.

10 Unterlagen

10.1 Eigentum und Urheberrecht an Unterlagen

An den von uns hergestellten Unterlagen wie Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir unser Eigentums- und Urheberrecht. Ohne unsere Zustimmung dürfen unsere Unterlagen weder genutzt noch vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Aufforderung sind uns unsere Unterlagen zurückzugeben.

10.2 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

Alle durch BIGID erstellten Zeichnungen, Berechnungen, Modelle, 3D-Daten, Layouts und sonstigen technischen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von BIGID, auch wenn sie dem Kunden übergeben wurden. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung durch Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von BIGID zulässig. Die Nutzung ist ausschließlich für das vertraglich vereinbarte Projekt gestattet. Das Nutzungsrecht an den Unterlagen geht erst nach vollständiger Bezahlung der vertraglich geschuldeten Vergütung auf den Kunden über.

10.3 Technische Normen und Vorschriften

Sofern im Vertrag keine speziellen Normen oder Vorschriften genannt sind, erfolgen Planung, Konstruktion und Fertigung nach den in der Türkei geltenden technischen Regelwerken (z. B. TSE, EN, ISO) und nach relevanten europäischen Normen (z. B. DIN usw.). Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung der nationalen Installations-, Sicherheits- und Betriebsvorschriften im Bestimmungsland.

11 Haftung für Planungsleistungen

BIGID haftet für Planungs- und Konstruktionsfehler nur, wenn diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung ist auf den nachweisbaren direkten Schaden und auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt. Für Folgeschäden, Produktionsausfälle oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen. Für Schäden oder Mängel, die aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben, Zeichnungen, Modelle oder Materialien des Kunden entstehen, übernimmt BIGID keine Haftung. Der Kunde stellt BIGID insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

12 Prüf- und Mitwirkungspflichten des Kunden

12.1 Prüfung und Freigabe von Unterlagen

Der Kunde ist verpflichtet, alle von BIGID übermittelten Planungs- und Konstruktionsunterlagen unverzüglich zu prüfen und etwaige Unstimmigkeiten oder Fehler schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt eine solche Mitteilung innerhalb von 10 Tagen, gelten die Unterlagen als genehmigt. Änderungen oder Ergänzungen nach dieser Frist gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet.

12.2 Umsetzung von Planungsunterlagen

BIGID geht davon aus, dass der Kunde die übermittelten Planungs- und Fundamentzeichnungen vollständig und korrekt umgesetzt hat. Die Überprüfung der Umsetzung gehört nicht zu den Pflichten von BIGID.

12.3 Informationspflicht zu Standortbedingungen

Der Kunde ist verpflichtet, BIGID rechtzeitig über örtliche Gegebenheiten, bauliche Voraussetzungen, Energieversorgung und besondere Sicherheitsvorschriften am Einsatz- oder Aufstellungsort zu informieren. Unterlässt der Kunde diese Information,

trägt er alle daraus entstehenden Mehrkosten oder Verzögerungen.

13 Änderungen und Zusatzleistungen

Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch BIGID. Mehraufwand durch Änderungswünsche des Kunden wird auf Basis der jeweils gültigen Stundensätze gesondert abgerechnet.

14 Vergütung und Fälligkeit

Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand gemäß der jeweils gültigen Honorar- oder Stundensätze. BIGID ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen oder Zwischenrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt zu stellen. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

15 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen, Unterlagen und Daten vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies gilt insbesondere für technische Informationen, Zeichnungen, CAD-Daten, Modelle und sonstige Projektdokumente, die BIGID dem Kunden zur Verfügung stellt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von BIGID zulässig. Diese Verpflichtung gilt auch über die Vertragsdauer hinaus.

16 Einsatz von Subunternehmern

BIGID ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen geeignete Subunternehmer, Partnerfirmen oder freie Mitarbeiter einzusetzen. Dies kann auch die Zusammenarbeit mit externen Konstruktionsbüros, Fertigungsbetrieben oder technischen Dienstleistern umfassen, die bestimmte Aufgaben im Auftrag von BIGID übernehmen. BIGID haftet für deren Verschulden nur im Rahmen der vorstehenden Haftungsbeschränkungen. BIGID bleibt für die ordnungsgemäße Koordination der beauftragten Leistungen verantwortlich, nicht jedoch für Fehler oder Verzögerungen, die durch Dritte verursacht werden.

17 Aufbewahrung und Bereitstellung von Unterlagen

17.1 Aufbewahrungsdauer

BIGID bewahrt Projektdaten, technische Zeichnungen und sonstige Unterlagen nach Abschluss des Projekts für einen Zeitraum von drei Jahren auf. Nach Ablauf dieser Frist besteht keine Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung oder Herausgabe. Eine längere Archivierung kann nur auf ausdrückliche schriftliche Vereinbarung und gegen Kostenerstattung erfolgen.

17.2 Form der Bereitstellung

Technische Dokumentationen, Bedienungsanleitungen und sonstige Unterlagen werden nach Abschluss des Projekts ausschließlich in digitaler Form bereitgestellt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

18 Referenzen

BIGID ist berechtigt, im Rahmen seiner Eigenwerbung auf abgeschlossene Projekte hinzuweisen und den Namen sowie das Logo des Kunden als Referenz zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

19 Produkthaftung und Sicherheit

19.1 Einhaltung technischer und sicherheitsrelevanter Normen

BIGID stellt sicher, dass gelieferte Maschinen und Anlagen den zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen technischen Normen und Sicherheitsvorschriften entsprechen. Eine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Installation, Bedienung oder Wartung entstehen, ist ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferten Produkte nur bestimmungsgemäß und gemäß der Bedienungsanleitung zu verwenden.

19.2 Sicherheitsverhalten und Meldepflicht des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, BIGID unverzüglich über sicherheitsrelevante Vorkommnisse oder Beanstandungen im Zusammenhang mit den gelieferten Produkten zu informieren. Eine Haftung für Schäden, die durch die Nichteinhaltung nationaler Sicherheits- oder Zulassungsvorschriften im Bestimmungsland entstehen, ist ausgeschlossen. Bei Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen ist BIGID berechtigt, die Arbeiten bis zur Wiederherstellung sicherer Bedingungen auszusetzen. 

20 Export- und Importbestimmungen

20.1 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Bestimmungsland

Der Kunde ist verpflichtet, alle im Bestimmungsland geltenden rechtlichen Vorschriften für den Import, die Verwendung und den Weiterverkauf der gelieferten Waren oder Dienstleistungen einzuhalten. Verstöße gegen diese Bestimmungen liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.

20.2 Zoll- und Genehmigungsverfahren

Der Kunde ist verantwortlich für die rechtzeitige Einholung aller erforderlichen Genehmigungen im Zusammenhang mit Import, Export, Betrieb oder Inbetriebnahme der gelieferten Waren. Verzögerungen oder Kosten, die durch fehlende oder verspätete Genehmigungen entstehen, trägt der Kunde. BIGID haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch Zollvorschriften, Export- oder Importbeschränkungen, Genehmigungsverfahren oder vergleichbare staatliche Maßnahmen entstehen.

20.3 Haftungsfreistellung bei Verstößen

Der Kunde verpflichtet sich, BIGID von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung von Export-, Import- oder Zollvorschriften im Zusammenhang mit der Lieferung oder Verwendung der Waren resultieren.

20.4 Türkische Exportkontrollgesetze

Der Kunde verpflichtet sich, die Bestimmungen der türkischen Exportkontrollgesetze einzuhalten. BIGID behält sich vor, Lieferungen oder Dienstleistungen zu verweigern, wenn diese gegen nationale oder internationale Exportvorschriften verstoßen würden.

21 Datenschutz

BIGID verpflichtet sich, personenbezogene Daten gemäß dem türkischen Datenschutzgesetz Nr. 6698 (KVKK) vertraulich zu behandeln. Nähere Informationen sind in der Datenschutzerklärung einsehbar.

22 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

22.1 Rechtswahl

Es gilt das Recht der Republik Türkei unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

22.2 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Malatya, Türkei, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
BIGID ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

22.3 Vertragssprache

Vertragssprache ist Türkisch, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Sprache vereinbart wurde. Im Fall von Übersetzungsunterschieden zwischen der türkischen und einer fremdsprachigen Fassung gilt ausschließlich die türkische Version als verbindlich. 

23 Arbeitssicherheit und Umweltschutz

BIGID verpflichtet sich, die geltenden Vorschriften zu Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz einzuhalten. Der Kunde hat sicherzustellen, dass am Einsatzort alle notwendigen Schutzmaßnahmen getroffen werden, um die Sicherheit von Personal und Ausrüstung zu gewährleisten. Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften oder umweltrechtliche Bestimmungen berechtigen BIGID, die Arbeiten bis zur Wiederherstellung sicherer Bedingungen auszusetzen.

24 Versicherungsschutz

24.1.1 BIGID verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Personen- und Sachschäden abdeckt, sofern diese im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen.

24.1.2 Der Kunde ist verpflichtet, für den Transport der gelieferten Waren sowie für eventuelle Risiken während der Montage, Inbetriebnahme oder Lagerung auf eigene Kosten eine ausreichende Versicherung abzuschließen.

24.1.3 Eine weitergehende Haftung von BIGID für Verluste oder Beschädigungen, die außerhalb des Versicherungsschutzes liegen, ist ausgeschlossen.

24.1.4 Für die Dauer von Transport, Montage, Installation und Inbetriebnahme liegt die Verantwortung für den Versicherungsschutz beim Kunden. Dazu gehören insbesondere Schäden an Maschinen, Bauteilen oder Hilfsmitteln, die während des Auf- oder Einbaus entstehen können.

24.1.5 BIGID haftet nicht für Schäden an vom Kunden bereitgestellten Materialien, Komponenten oder Werkzeugen, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich in den Leistungsumfang aufgenommen und versichert wurden.

24.1.6 BIGID haftet nicht für Schäden, die infolge höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse oder Einwirkungen Dritter entstehen. Dem Kunden wird empfohlen, eine erweiterte Versicherung für solche Fälle abzuschließen.

24.1.7 BIGID ist berechtigt, vom Kunden einen Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz zu verlangen, insbesondere bei internationalen Projekten oder Lieferungen mit erhöhtem Risiko.

25 Elektronische Kommunikation

Elektronisch übermittelte Dokumente (z. B. Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Prüfprotokolle) gelten als verbindlich, sofern sie von einem autorisierten Vertreter stammen. Digitale Signaturen und elektronische Dokumente (PDF) erfüllen die Schriftform.

26 Schlussbestimmungen

26.1 Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von BIGID bestätigt wurden.

26.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

26.3 Verjährung sonstiger Ansprüche

Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht Mängel betreffen, verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Fälligkeit, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

26.4 Abtretung und Vertragsübertragung

Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von BIGID auf Dritte übertragen. BIGID ist berechtigt, Forderungen gegen den Kunden an Dritte abzutreten, insbesondere zu Finanzierungszwecken.

 

Stand: 20.Oktober 2025

Diese Fassung ersetzt alle vorherigen Versionen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Kontaktinformation

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Niyazi Mah. Niyazi Mısri Cad.
Çınarlar Plaza No: 50
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Türkei
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E-Mail: info@bigid-engineering.com
Website: https://bigid-engineering.com